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 wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt?

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Einer
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BeitragThema: wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt?   wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt? EmptyFr Jul 29, 2011 8:42 am

Hallo!

Habe folgendes Problem: ich wohne im vorderen EFH und meine Nachbarn im hinteren Haus. Damit sie zu ihrem Haus gelangen können, haben sie ein Wegerecht auf der gemeinsamen Zufahrt. Diese (gepflasterte) Zufahrt führt direkt an 2 meiner Fenster vorbei.

Muss dazu sagen, dass ich nur Mieter bin und diese Verträge mit dem Wegerecht und so weiter nicht einsehen kann. Das muss mein Vermieter tun (den ich aber nicht unnötig mit diesem Pillepalle belästigen möchte).

So, nicht nur, dass mein Nachbar irgendwie fahrsüchtig ist (er fährt mind. 2-3 x täglich rein und raus, meistens öfter - immer so nach 10 oder 15 Minuten kommt er wieder - was macht der Kerl die paar Minuten...?). Nein, nun toben und spielen seine Kinder auch noch auf der Zufahrt. D.h. sie rennen quitschend, schreiend an meinen Fenstern vorbei, spielen "Tipp-Tipp"-Ball und fahren mit dem Fahrrad hin und her, wobei sie natürlich immer klingeln "müssen"...

So, da ich von zu Hause arbeite, nervt mich das natürlich zwischendurch ganz schön. Meine Frage ist nun: wie weit reicht denn so ein Wegerecht? Hat mein Nachbar bzw. seine Kinder auch die Befugnis, die Zufahrt als Spielplatz zu nutzen (also quasi uneingeschränkte Nutzung)? Oder ist ein Wegerecht genau das was es eigentlich sein sollte, nämlich ein Recht den Weg zu nutzen, damit man zu seinem Haus kommt und auch wieder raus???

Ehe ich meinen Nachbarn oder sogar meinen Vermieter darauf anspreche, wollte ich mich erstmal informieren (nicht, dass ich nachher doof da stehe)...
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NewBe
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BeitragThema: Re: wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt?   wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt? EmptyFr Jul 29, 2011 10:11 am

Hallo Einer!

Puh, na Dein Nachbar scheint ja Hummeln in der Hose zu haben^^ Wo fährt der denn immer hin? Hat der Alsheimer und vergißt beim Brötchen-holen die Zeitung mitzubringen, oder wie? Very Happy

Was Dein Problem angeht, kann ich Dich gut verstehen. Mich würde das auch nerven, wenn vor meinem Fenster ständig Trubel wäre. Allerdings kann ich Dir keine Antwort auf Deine Frage geben. Also mein erster Impuls wäre auch, dass ich sagen würde "nee, ein Spielplatz ist der Weg nicht"...

Aber in wie weit das bei euch geregelt ist müßtest Du wahrscheinlich doch über Deinen Vermieter prüfen lassen... kann ja sein, dass das von Wegerecht zu Wegerecht unterschiedlich ist.
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Nele
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BeitragThema: Re: wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt?   wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt? EmptySa Jul 30, 2011 8:52 am

Hallo Einer,

oh Mann, Du hast ja auch solche ätzenden Nachbarn... Ich würde den einfach mal anquatschen und fragen, ob er schon mal was von Umweltverschmutzung gehört hat und ob er denn seine Erledigungen nicht besser planen kann (damit er nur 1x losfährt statt 3x)...

Und das mit dem Spielen auf dem Zufahrtsweg, hm nee, muss ich passen. Aber ich würde einfach so tun als ob und ihm sagen, dass das kein Spielplatz ist, sondern nur ein Weg, damit er zu seinem Haus kommt. Und wenn er Dich weiter nerven würde, Du ihm auch das Wegerecht entziehen lassen könntest... Razz Dann kann er sich nen Hubschrauber besorgen, damit er nach Hause kommt Twisted Evil
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Stefan

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BeitragThema: Re: wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt?   wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt? EmptySo Jul 31, 2011 12:05 am

Hallo,
tja sagen wir so, im Grunde ist das Wegrecht nur das Recht, einen Weg über ein fremdes Grundstück zum Zwecke des Durchganges / der Durchfahrt zu nutzen, damit er zu seinem Grundstück kommt. Nun das heißt im Grunde wird nur geduldet das jemand durch läuft oder fährt. Du könntest natürlich einen Zaun ziehen, mußt ihm aber Schlüssel aushändigen, das er zu seinem Haus kommt.

Allerdings mußt du, wenn du sowas vorhast ,mit deinem Vermieter das abklären. Weil kommt es zum Streit wird er unweigerlich da mit reingezogen. Das viele fahren kannste nicht verbieten und Kindern wird vor Gericht sicherlich immer eine hohe Toleranz zu gesprochen Wink
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Nele
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BeitragThema: Re: wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt?   wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt? EmptySo Jul 31, 2011 9:52 am

Ha, hab ich´s doch geahnt! Tja @Einer, dann mal ran an den Zaunbau. Diesem bescheuerten Nachbarn würd ich´s jetzt aber mal zeigen.

@Stefan: was heißt denn hier den Kindern würde Toleranz zugesprochen? Ich meine hey, wie geht der schöne Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" - wenn die Kids unbefugt ein fremdes Grundstück betreten... Und das ist auch nichts anderes. Wäre es ein Spielplatz, dann würde da stehen "Spielplatz" Razz Und Wegerecht bleibt Wegerecht *harharhar*.
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Stefan

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BeitragThema: Re: wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt?   wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt? EmptySo Jul 31, 2011 11:46 pm

Nele schrieb:
"Eltern haften für ihre Kinder"

@Nele naja der Spruch hört sich gut an, aber nur zur Hälfte anwendbar. Eltern brauchen nicht für alles haften, was den lieben Kleinen passiert, ganz entscheiden ist erstmal die Eltern müssen ihre Aufsichtsplicht verletzt haben und das Verhalten der Eltern habe den Schadensfall begünstigt, müssen sie haften. Und was viele nicht wissen, unter 7 Jahren passiert gar nichts, egal wieviele Schilder man aufhängt^^

Auszug BGB §828:

Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html


Die Sache ist nicht so einfach, wie es aussieht und spielende Kinder sind laut Gesetzt keine Lärmbelästigung und muss gedultet werden.
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BeitragThema: Re: wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt?   wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt? EmptyMi Aug 03, 2011 9:12 am

Vielen Dank für die Antworten!

Na das hört sich doch eigentlich ganz gut an. Ich dachte mir auch schon, dass das nicht so richtig sein kann, was die Nachbarn hier abziehen... Allerdings das mit den Kindern. Hm, also da weiß ich jetzt auch nicht, wem ich glauben soll Laughing

Ist ja so, dass Kinder sich viele Frechheiten erlauben dürfen. Aber andererseits, wenn es ein fremdes Grundstück ist, dann müßte das spielen auf fremden Eigentum doch eher verboten sein. Blöd ist halt nur, dass ich - wenn ich was unternehmen will - doch meinen Vermieter damit belabern muss. Das wollte ich eigtl. vermeiden.

Mein Nachbar hat nämlich meinen Vermieter schon mit diversen Unsinnigkeiten geärgert (dauernd angerufen etc.)... Da wollte ich ihn nicht mit rein ziehen...

Ob ich einfach handeln soll, ohne meinen Vermieter zu informieren?
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Stefan

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BeitragThema: Re: wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt?   wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt? EmptyDo Aug 04, 2011 5:47 am

Ohne den Vermieter vorher bescheid zu sagen, würde ich das nicht machen. Sollte dein Nachbar deinen Vermieter wegen Kleinigkeiten früher schon belästigt haben, dann kannst du davon ausgehen, das er über größere Maßnahmen ihm gegenüber erst recht zu deinen Vermieter rennt. Und nicht das du nach her beide gegen dich hast. Das wäre richtig übel.
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BeitragThema: Re: wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt?   wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt? EmptyFr Aug 05, 2011 12:13 am

Mensch Einer, was ist denn Dein Nachbar für ein Hirni? Wieso ruft der Deinen Vermieter dauernd an vor allem wegen Unsinnigkeiten)? Ist das auch gleichzeitig sein Vermieter oder wie oder was?

Allerdings könnte ich mir nun vorstellen, dass Dein Vermieter auf Deinen Nachbarn nicht so gut zu sprechen ist. Und wenn Du ihm die Situation erklärst, dass er dann eher auf Deiner Seite wäre und Dir den Zaunbau sogar genehmigen würde (vllt. nur, um die Nervensäge zu ärgern).

Also ich würde Dir auch raten Deinen Vermieter zu fragen. Dann bist Du auf der sicheren Seite - Gemeinsam seid ihr stark.Wink
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BeitragThema: Wegerecht / Wegegerechtigkeit   wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt? EmptySo Okt 16, 2011 11:11 pm

Wegerecht hat so seine Tücken. Ich frage mich allerdings, warum man sich so ein Haus mietet? So eine Konstellation schreit doch nach Ärger.
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Luna
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BeitragThema: Re: wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt?   wie weit geht das wegerecht in gemeinsamer zufahrt? EmptyMo Okt 17, 2011 1:47 am

Na vielleicht kannte sich Einer mit sowas nicht aus? Ich meine, wenn Du danach gehst, dann würden ja überhaupt keine Leute in solchen Häusern wohnen. Dann wäre entweder das vordere oder das hintere Haus immer leer...
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